




Karton zum Verpacken von Paketen, Lebensmitteln und Chemikalien.
Kisten können verwendet werden für:
- Pakete per Paketautomat, Kurierdienst oder Post versenden.
- Zur Aufbewahrung
- Logistik
- Zum Umzug.
Das Material ist lebensmittelecht.
• Dies bedeutet, dass die Verpackung zum Verpacken, Transportieren oder Lagern von Lebensmitteln verwendet werden kann, da sie keine schädlichen Substanzen in die Lebensmittel freisetzt.
• Rechtsgrundlage: EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Die Verpackung besteht aus Papier oder Karton („PAP“ = Papier), und die Zahl 20 gibt die spezifische Materialart gemäß den europäischen Verpackungskennzeichnungscodes an.
• Dieses Symbol weist außerdem darauf hin, dass die Verpackung recycelbar ist und als Papier/Karton sortiert werden sollte.
• Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Kartonstärke: B - 3 mm.
Abmessungen: 390 x 190 x 150 mm
* * Abmessungen der Box: Länge x Breite x Höhe mm (Millimeter).* *
* * Die Kartons werden ungefaltet verkauft und benötigen daher weniger Platz.* *